Märkte
Beschreibung
Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste werden auf Antrag des Veranstalters nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festgesetzt. Auf Antrag können, sofern keine Gründe des öffentlichen Interesses entgegenstehen, Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden.
Die Festsetzung eines Wochenmarktes, eines Jahrmarktes oder eines Spezialmarktes verpflichtet den Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung.
Wird ein festgesetzter Großmarkt nicht oder nicht mehr durchgeführt, so hat der Veranstalter dies der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Weitere Informationen
Notwendige Unterlagen
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Wochenmarkt Bünde
Marktplatz (Hangbaumstraße/Marktstraße)
Wochentag:
immer dienstags, donnerstags und samstags
Marktzeit: 7.00 Uhr - 13.00 Uhr
Vor den Feiertagen ändern sich gelegentlich die Markttage. Hierüber werden Sie rechtzeitig in der Tagespresse informiert.

